Kostenübernahme für Schmerztherapie und / oder Psychotherapie für eine Behandlung in meiner Privatpraxis

 

 

Möglichkeiten einer Kostenerstattung bei Attesterstellung, Begutachtung, Weiterbehandlung und Behandlung in meiner Privatpraxis

 

Als Arzt in Privatpraxis bestehen für mich keine Möglichkeiten ärztliche Leistungen anhand Ihrer Chipkarte abzurechnen. Auch kann kein Kassenrezept mehr ausgestellt werden. Bei der Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahler dagegen bestehen keinerlei Probleme. Es wird nach der amtlichen Gebührenordnung und den einschlägigen Richtlinien eine Privatrechnung erstellt, die erst einmal von Ihnen selbst beglichen werden muß.

 

Wie mir einige Patienten und Krankenkassen erklärt haben bestehen folgende Wege für Sie, dass unter Umständen Kosten von den gesetzlichen Krankenkasse teilweise oder ganz übernommen werden können:

1.    Sie haben sich erfolglos bei etwa drei anderen Schmerztherapeuten oder Psychotherapeuten um eine Behandlung bemüht. Ihnen konnte aber kein zeitnaher Behandlungstermin genannt werden. In vielen Fällen gibt dann die Krankenkasse eine Kostenübernahmeerklärung ab, nachdem Sie obigen Prozess durchlaufen haben.

 

2.     Sie haben akut Schmerzen oder psychische Beschwerden die eine alsbaldige Behandlung ohne Zeitverzug erforderlich machen und es ist nicht möglich einen zeitnahen Termin innerhalb von 2-4 Wochen bei einem Kassenarzt zu bekommen.

3.     Viele Krankenkassen haben Sondermittel aus denen besondere Verfahren, wie z.B. Homöopathie, Osteopathie, naturheilkundliche Verfahren und Ernährungsberatung dem Patienten rückerstattet werden.

 

4.     Es kann eine Sondergenehmigung für eine spezialisierte Behandlung z.B. für Fibromyalgie, CFS, Nahrungsmittelintoleranzen ausgesprochen werden.

 

5.     Anfragen/Gutachten können von mir im Rahmen der Gebührenordnung erstellt werden, wenn Sie den Auftraggeber darauf hinweisen, dass für eine solche schriftliche Auskunft eine Attestgebühr nah GOÄ erheben wird.

 

In allen Fällen ist er ratsam, sich die Kostenübernahmebereitschaft schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Ansonsten kann ich meine ärztlichen Leistungen ausschließlich im Rahmen einer privaten Gebührenstellung nach GOÄ anbieten.

 

Falls sie Fragen haben oder Hilfestellung bei Beantragung benötigen stehe ich Ihnen über meine Emailadresse praxis.hechler@gmail.com zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie auf meiner Homepage www.praxis-hechler.de finden.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute insbesondere, dass es mit der Gesundheit bergauf geht.

 

Mit vielen Grüßen

 

Dr. med. Hechler